Galerie 360 Oberursel - Raum für besondere Momente

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Überlassung der Räumlichkeiten der Galerie 360 Oberursel in der Krebsmühle im Norden von Frankfurt

AGB zum Überlassungsvertrag von Veranstaltungsräumen der Galerie 360 Oberursel


§ 1 Präambel 

Die nachstehenden Regelungen gelten für alle Verträge des Anbieters über die mietweise Überlassung von Meeting- und Schulungsräumen sowie Event Spaces (zusammen nachfolgend „Veranstaltungsräume“) und dem jeweiligen Kunden sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Anbieters und seiner Lieferanten. 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Anbieter sich nicht mit ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt.

Kunden können ausschließlich natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften oder Unternehmer sein, die bei Abschluss des Vertrages in ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln 

Dieser Vertrag ist wirtschaftlich vergleichbar mit einem Vertrag über die Unterkunft in einem Hotel. Sämtliche Räume bleiben unter der Kontrolle des Anbieters. 

Der Kunde akzeptiert, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, Eigentum, Pachtbesitz oder sonstigen grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Kunden in Bezug auf die überlassenen Räumlichkeit(en) begründet. 


§ 2 Vertragsgegenstand 

Der Anbieter überlässt dem Kunden einen oder mehrere der nachfolgend näher bezeichneten Veranstaltungsräume: 


Galerie 360 KreativWerkstatt, Krebsmühle 1, 61440 Oberursel 

im Gebäude Souterrain Neubau (Standort auf dem Gelände: vom unteren Parkplatz P1 im Innenhof auf der linken Seite) bestehend aus zwei Räumen:

  1. Werkstattbereich mit 12 Massivholztischen und 12 Schreibtischstühlen mit Rollen, Beamer und Leinwand 
  2. Gesellschaftsraum mit einem großen Besprechungstisch mit 8 Stühlen, Buffet, Couch, Kühlschrank, Kaffeevollautomat, Wasserkocher (Getränke können gegen Bezahlung in die neben dem Kühlschrank angebrachte Kasse entnommen werden)


Galerie 360 ZirkusWagen, Krebsmühle 1, 61440 Oberursel 

    auf dem oberen Parkplatz P2:
    Ausgebauter Zirkuswagen mit einem Massivholztisch, zwei Massivholzbänken und einem Kofferschrank.
    Der Anbieter räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Veranstaltungsräume und die darin befindlichen Einrichtungsgegenstände im vertraglich vereinbarten Umfang, insbesondere für Konferenzen, Tagungen und sonstige Events (nachfolgend „Events“) gegen Entgelt zu nutzen. 


    Galerie 360 IdeenGarten, Krebsmühle 1, 61440 Oberursel 

    auf der Ebene des oberen Parkplatzes (P2) gegenüber des Wohnhauses entlang der Backsteinmauer. Zum IdeenGarten gehören auch die mit einem Carport überdachten Sitzgelegenheiten. 


    § 3 Nutzungsdauer 

    Die Nutzungsdauer wird durch die Buchung im Buchungssystem anny festgelegt. 


    § 4 Nutzungsentgelt 

    Das Nutzungsentgelt für den unter § 2 näher bezeichneten Vertragsgegenstand wird pro Stunde berechnet. Die Gesamtsumme der Buchung errechnet das System anny und schickt eine Rechnung mit der Bestätigungsmail der Buchung.  

    Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, ist das von dem Kunden zu entrichtende Entgelt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug an den Anbieter zu zahlen.

    Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, für jede Mahnung und eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 5,- EUR von dem Kunden zu verlangen. Außerdem behält es sich der Anbieter vor Buchungen zu im Zahlungsverzug befindlichen Rechnungen zu stornieren. 


    § 5 Haftung des Anbieters 

    Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei der Übernahme von Garantien, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. 

    Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel gemäß § 536 a BGB wird ausgeschlossen. 

    Eine darüberhinausgehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. 


    § 6 Benutzung der Veranstaltungsräume und Verhaltenspflichten des Kunden 

    Der Kunde darf die ihm überlassenen Veranstaltungsräume nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck benutzen. Er hat diese nebst Allgemeinflächen und das darin befindliche Inventar, sowie die technische Einrichtung und das Zubehör pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehenden Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden die Allgemeinflächen und Veranstaltungsräume nutzen, verursacht werden. 

    Der Kunde ist für die von ihm mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegengestände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor dem, unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Anbieter haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters zurückzuführen ist. 

    Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über den Anbieter versichert. Der Kunde wird selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern. 

    Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in die Veranstaltungsräume gelangte Dritte verursacht wurden. 

    Der Kunde hat die Veranstaltungsräume vor Zugriff durch Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel und Zugangskarten dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit dem Anbieter vereinbart ist. 

    Der Kunde hat sicherzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen an die Durchführung der Veranstaltung (z. B. etwaige einzuholende Genehmigungen, Anmeldungen, Einhaltung von Hygienemaßnahmen, Abführen von Gebühren (z. B. für GEMA) etc.) erfüllt und dass bei Durchführung der Veranstaltung die gesetzlichen (insbesondere öffentlich-rechtlichen) Vorschriften eingehalten werden und stellt bei schuldhaften Verstößen hiergegen den Anbieter von allen Forderungen Dritter insoweit frei. 


    § 7 Rücktritt, (Teil-)Stornierung und Vergütungsreduzierung 

    Wird die Vorauszahlung von dem Kunden auch nach Verstreichen einer von dem Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit der Kunde bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung unwiderruflich in Textform erklärt, die vertraglich vereinbarten Leistungen am vereinbarten Termin der Veranstaltung nicht (Stornierung) oder bei einem mehrere Tage und/oder Räume umfassenden Veranstaltung teilweise nicht in Anspruch zu nehmen (Teilstornierung), wird dem Kunden die Hälfte des ursprünglich festgelegten Entgelts berechnet. Geht die Erklärung des Kunden später bei dem Anbieter ein, bleibt der Kunde zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts gegenüber dem Anbieter verpflichtet. 


    § 8 Hausordnung 

    Die Hausordnung regelt weitere Verhaltenspflichten des Kunden und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags.


    § 9 Beendigung des Vertrags 

    Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags die von ihm genutzten Veranstaltungsräume und das von ihm genutzte Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe der Veranstaltungsräume bestehende Zustand ist wieder herzustellen. Unter anderem ist der Raum besenrein zu übergeben. Der Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältnissen auf dem Müllplatz auf dem Gelände der Krebsmühle zu entsorgen. 

    Sondermüll muss mitgenommen und selbst entsorgt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Leitfaden zur Nutzung der Räumlichkeiten. Sichtbare Gebrauchsspuren, Verunreinigungen und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird der Anbieter auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemessenen Handlingspauschale von 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen; die Handlingspauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde nachweist, dass ein entsprechender Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von zehn Tagen nach Übersendung der Rechnung durch den Anbieter zu zahlen. 

    Mit der Beendigung des Vertrages hat der Kunde sämtliche ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten an den Anbieter zurückgeben. Andernfalls ist der Anbieter berechtigt, auf Kosten des Kunden neue Schlösser und Sicherungsanlagen einbauen zu lassen. 

    Der Anbieter kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie nicht nach Beendigung des Events von dem Kunden entfernt werden. Nach 14 Tagen ist der Anbieter befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten bzw. zu entsorgen. 


    § 10 Umsatzsteuer und Rechnungsstellung

    Die Rechnungsstellung erfolgt unter Ausweis der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 14 UStG.


    § 11 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung 

    Gegenüber Zahlungsansprüchen des Anbieters kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden. 

    Der Kunde ist zu einer Minderung der Vergütung nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 

    Das Recht des Kunden, etwaige Ansprüche auf Rückzahlung minderungsbedingt überzahlter Vergütungen oder sonstige Ansprüche gegen den Anbieter gesondert geltend zu machen, wird durch vorstehende Regelungen nicht berührt. 


    § 12 Schlussbestimmungen 

    Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. 

    Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden. Vorstehende Regelungen gelten jedoch nicht für Individualabreden im Sinne von § 305b BGB. 

    Der Anbieter behält es sich vor, diese Bedingungen zu ändern, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies ist der Fall bei weniger gewichtigen Bestimmungen dieser Bedingungen, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen. Der Kunde wird über die Änderung rechtzeitig benachrichtigt. 

    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige oder – soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertige Regelung zu ersetzen. 


    Anlage 1: Hausordnung 

    1. Im Falle einer Verschmutzung der Veranstaltungsräume oder der in der Nutzung enthaltenen Allgemeinflächen (Vorplätze, Hof, Gänge, und Treppen) durch den Kunden, sind diese direkt nach der Nutzung zu reinigen.
      Das Reinigen von Gegenständen, Maschinen, Anlagen und Einrichtungen darf
      nur innerhalb der Veranstaltungsräume oder an einem vom Anbieter bestimmten Ort geschehen. 
    2. Der Kunde hat den von ihm benutzten Waschbeckenabfluss und Toilettenabfluss zu reinigen und Verstopfungen dieser Abflüsse sofort zu beseitigen. Er haftet für seine Kunden. 
    3. Das Abstellen und Lagern von Gegenständen (Kisten, Waren und dergl.)
      in den Veranstaltungsräumen ist nur innerhalb der Dauer der vertraglich vereinbarten Überlassung der Räumlichkeiten gestattet. Das Abstellen und Lagern von Gegenständen außerhalb der Veranstaltungsräume ist nicht erlaubt. 
    4. Die Fenster müssen bei Sturm, Regen oder Schnee geschlossen gehalten werden. 
    5. Der Hausmüll in haushaltsüblichen Mengen ist zerkleinert und nach Sorten getrennt in die entsprechend gekennzeichneten Mülleimer auf dem Gelände der Krebsmühle zu entsorgen. Entsteht übermäßig viel Müll, so ist dieser nach der Dauer der Überlassung der Räumlichkeiten mitzunehmen und selbst zu entsorgen. 
    6. Alle mit Türen versehenen Zugänge sind jederzeit geschlossen zu halten. 
    7. Sollte die Aufrechterhaltung von geordneten Zuständen in den Veranstaltungsräumen Abänderungen und Ergänzungen dieser Hausordnung erforderlich machen, darf
      der Anbieter die entsprechenden Anordnungen treffen. 


    Anlage 2: Galerie 360 Oberursel Leitfaden 

    Ich wünsche euch eine tolle Zeit in den Veranstaltungsräumen der Galerie 360 Oberursel und freue mich in jedem Fall über euer Feedback. Um einen reibungslosen Ablauf für alle zu gewährleisten, gibt es einige Dinge zu beachten: 

    1. Die Öffnungszeiten der Räumlichkeiten sind Montag bis Freitag von 8-19 Uhr und Samstag und Sonntag von 10-19 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten dürfen die Räumlichkeiten nur nach vorheriger Absprache genutzt werden. 
    2. Der Schlüssel zu den Veranstaltungsräumen befindet sich im Schlüsseltresor neben der Eingangstür. Zu Beginn der Mietzeit kann der Schlüssel dort mit dem vorher übersandten Code abgeholt werden. Am Ende der Mietzeit ist der Schlüssel wieder im Schlüsseltresor zu hinterlegen. 
    3. Die Toilette ist in den Räumlichkeiten ausgewiesen. Falls ein Schlüssel für die Toilette benötigt wird, ist dieser im Schlüsseltresor hinterlegt. 
    4. Macht bitte vor der Nutzung der Räumlichkeiten einen Rundgang und meldet unverzüglich Schäden oder Auffälligkeiten in den Veranstaltungsräumen (am besten fotografisch festhalten), sodass ihr später nicht für Schäden anderer verantwortlich gemacht werden könnt. 
    5. Nun erst einmal viel Spaß bei eurer Veranstaltung.